Ersatzhausbau
Die Grundstückssuche wird in Zeiten des Eigenheimbooms oft zur Zerreißprobe. Denn ein unbebautes Grundstück, dass dazu noch bezahlbar ist, ist heutzutage Mangelware. Immer mehr Eigenheim-Suchende greifen daher auf den Erwerb bebauter Grundstücke zurück, um das vorhandene Gebäude abzureißen und neuzubauen oder zu sanieren. Wenn sich Wohnwert, Energieeffizienz und Marktwert eines alten Fertighauses nicht mehr ohne weiteres herstellen lassen, hilft in manchen Fällen nur noch ein Abriss.
Unsere Leistungen im Bereich Ersatzbau:
〉 Fertighaus abreißen und komplett neu bauen
〉 Fertighaus auf vorhandenen Keller neu bauen
〉 Architekten- und Ingenieursleistungen
〉 Abriss ab Keller
〉 Abriss komplett
〉 Immobilienentwicklung
〉 Konzeption zur Übergabe von Immobilien
Fertighaus auf Bestandskeller bauen
Nicht immer ist ein kompletter Abriss nötig: Halten sich die nötigen Sanierungsmaßnahmen für den Keller im Rahmen und erlaubt es die Statik können Sie auch ein Fertighaus auf vorhandenen Keller bauen. Der Großteil der Ersatzbauten – nämlich ganze 95 Prozent – werden im Zuge des Hausabrisses auf einen bestehenden Keller gebaut.
Im Vergleich zu einem kompletten Neubau sparen Sie sich den Erdaushub, Baggerarbeiten und Entwässerung – und damit Kosten im fünfstelligen Bereich! Um einen Bestandskeller weiter nutzen zu können sollte er eine gut erhaltene Bausubstanz aufweisen. Ein Fertighausspezialist muss prüfen, ob der Keller auch das Gewicht eines Neubaus sicher trägt, der von der Gestaltung des alten Fertighauses abweicht. Gerade wenn der Keller diese Punkte erfüllt, das Erdgeschoss aber nur schwer sanierbar und abgenutzt ist, bietet sich ein Abriss und Neubau unter Erhalt des Kellers an.
Diese Punkte sollte der Bestandskeller erfüllen:
〉 Gut erhaltene Bausubstanz
〉 Statisch einwandfrei und fähig den Neubau zu tragen
〉 Angemessene Raumhöhe
〉 Keine oder nur geringe Feuchtigkeitsschäden
〉 Keine oder nur geringe strukturelle Schäden in Bodenplatte oder Wänden
〉 Vorhandene Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser)
〉 Falls Sanierungsmaßnahmen nötig, nur leicht lösbare Probleme mit bekannten Ursachen
Idealerweise prüfen Gutachter und Statiker den Bestandskeller auf seine Tauglichkeit, ehe Sie selbst Hand anlegen. Schneller und leichter geht es allerdings mit unseren auf Fertighäuser spezialisierten Partnerfirmen.
Sind Abriss- und Baugenehmigung bei Bau auf einen Bestandskeller erforderlich?
Hier gelten dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für den kompletten Fertighausabriss und -neubau. Grundsätzlich gilt: Je nach Landesverordnung variieren die Verpflichtungen. Ob Sie eine Abrissgenehmigung und / oder eine Baugenehmigung brauchen, erfahren Sie im Bauamt vor Ort.
Kellerdecke beim Abriss vor Schäden bewahren
Ihr renopan-Partner weiß, dass beim Rückbau eines Fertighauses auf Bagger und Raupe verzichtet werden muss. Es werden zuerst vorhandene Asbestplatten und Dämmstoffe abgenommen und dann die miteinander verschraubten Wandelemente abmontiert. Der Verzicht auf Großgeräte schützt auch vor möglichen Schäden an der Kellerdecke.